Du hast die Wahl, Du hast die Wahl, deine Stimme bei der Wahl zur Mitarbeitervertretung abzugeben und/oder für dieses Gremium zu kandidieren. Damit entscheidest du mit, wer für die nächsten vier Jahre die Interessen der Mitarbeiterschaft vertritt.
Du bist nicht allein! Deine Interessen oder auch wenn es Probleme gibt, kannst du mit Unterstützung der Mitarbeitervertretung bei deiner Leitung vorbringen.
Du bist uns wichtig! Egal, ob du nur wenige Stunden in der Woche oder Vollzeit arbeitest, egal, ob du eine einfache Tätigkeit ausübst oder eine verantwortliche Stellung innehast, deine Mitarbeitervertretung setzt sich für deine Belange ein.
Euer Andreas Laib,
Vorsitzender der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung
Die MAV hat einen Wahlvorstand benannt, der die Wahl zur Mitarbeitervertretung, zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und der Vertretung der Jugendlichen und Auszubildenden verantwortet.
Die Wahl findet zwischen dem 1. Januar und dem 30. April statt. Alle Mitarbeitenden werden über die Rechte und die Aufgaben der Mitarbeitervertretung frühzeitig informiert.
Sechs Wochen vor der Wahl erstellt der Wahlvorstand eine Wählerliste, die alle Wahlberechtigen enthält und ausweist, wer wählbar ist. Das Wahlausschreiben informiert über das Prozedere der Wahl.
Der Wahl-Countdown läuft: Binnen zwei Wochen können Wahlvorschläge gemacht werden. Der Kandidat, die Kandidatin ist schriftlich vorzuschlagen und braucht mindestens drei Unterstützer.
Sollten Sie verhindert sein persönlich Ihre Stimme abzugeben, dann beantragen Sie Briefwahl!
Beachten Sie am Wahltag die Zeiten, zu denen gewählt werden kann. Möglicherweise gibt es eine Kandidatenvorstellung. Ihre Stimme ist wichtig!
Die abgegebenen Stimmen sind ausgezählt und das Wahlergebnis wird unverzüglich bekanntgegeben. Die Gewählten haben die Wahl angenommen und die neugewählte Mitarbeitervertretung hat sich konstituiert. Sie nimmt zum 1. Mai ihre Arbeit auf.
Landeskirchliche Mitarbeitervertretung Württemberg / Geschäftsstelle
Gerokstraße 51 70184 Stuttgart
Wieviel Zeit muss ich investieren?
Dies ist abhängig von den übernommenen
Aufgaben in der MAV. Für die Teilnahme an den Regelsitzungen des Gremiums wird es unter zwei bis
vier Stunden im Monat nicht gehen. Dazu kommen Fortbildungsmöglichkeiten und sicherlich auch der
eine oder andere Klausurtag.
Wer ist geeignet?
Als MAV-Mitglied ist die Auseinandersetzung mit Gesetzen
wichtig. Dafür brauchen Sie keine Vorkenntnisse aber ein Interesse und die Bereitschaft, sich darauf
einzulassen. MAV-Arbeit findet zu einem guten Teil in Gremiumssitzungen statt. Das heißt, sich mit
anderen einer Sache anzunehmen, sie zu diskutieren, abzuwägen und zu entscheiden. Wünschenswert für
die MAV sind Menschen aus unterschiedlichen Berufsgruppen, weil somit die Arbeitswirklichkeit und
Probleme daraus unmittelbar in der MAV vorhanden sind.
Wie oft trifft sich die MAV?
Die regelmäßigen Gremiumssitzungen mit allen
MAV-Mitgliedern finden mindestens monatlich statt. Wenn es um einen Mitbestimmungstatbestand geht,
so hat die MAV in der Regel innerhalb vierzehn Tagen darauf zu antworten.
„Bin ich’s?“, das ist die Frage, die sich jede und jeder stellen sollte: „Bin ich einer der Kandidaten, der Kandidatinnen bei den MAV-Wahlen 2024?“
Sie haben schon in der Vergangenheit überlegt, ob das nicht etwas für Sie wäre, wurden vielleicht auch schon darauf angesprochen. Ein Betätigungsfeld, in dem Sie Ihre Kirche, Ihren Arbeitgeber, aus einer neuen und vielfältigen Perspektive kennenlernen und Mitverantwortung übernehmen. Machen Sie den Schritt und erklären Ihre Bereitschaft zu kandidieren. Geben Sie Ihre Kandidatur mit drei Unterstützer-Unterschriften an den Wahlvorstand.
Wenn Sie Gründe haben, nicht selbst zu kandidieren, sprechen Sie Kollegen und Kolleginnen an, von denen Sie denken, dass Sie für dieses Amt kandidieren sollten. Kommen Sie ins Gespräch und ermutigen Sie andere den Schritt zu tun.