Änderungen der KAO beschlossen
zurück zur ÜbersichtIn der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 17. Februar 2023 wurde die erste und zweite Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) 2023 beschlossen.
Die erste Änderung hat in § 39 KAO eine Anpassung der Stundenangaben an die 39-Stunden-Woche zum Inhalt. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Protokollnotiz Nr. 4 zum Vergütungsgruppenplan (VGP) 25 (Sozialdienst) wurde an den Wortlaut im TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst VKA) angepasst. Es geht um die beispielhafte Aufzählung schwieriger Tätigkeiten.
In der Anlage 1.2.2 zur KAO (Überleitungsregelung) wurde ein neuer § 24 b eingefügt. In ihm sind die am 1. Oktober 2024 in Kraft tretenden Verkürzungen von Stufenlaufzeiten im VGP 21 beschrieben. Der neue § 29 d enthält die Überleitungsregelungen, die seither in den VGP 3-7 (Diakoninnen/Diakone) beschrieben waren.
Die zweite Änderung umfasst die Neufassung der VGP 3 bis 7. Die Eingangseingruppierung für Diakoninnen und Diakone, die sich in der Aufbauausbildung und in vergleichbaren Situationen befinden, wurde auf Entgeltgruppe 9c festgelegt. Die Systematik wurde an die anderen VGP angelehnt und einige spezielle Eingruppierungen wurden korrigiert. Die Änderungen treten zum 1.4.2023 in Kraft.
Den Text der Beschlüsse finden Sie demnächst hier.