Entgelt
Der Begriff „Entgelt“ wird in der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) als Oberbegriff für die Bezahlung der Beschäftigten verwendet. Die Höhe des Entgelts der/des Beschäftigten bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die er/sie eingruppiert ist, und der Stufenzuordnung. Die Entgeltgruppe und die Stufe ergibt das Tabellenentgelt. Dazu kommen sonstige Entgeltbestandteile wie z.B. Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Schichtarbeit. Im Bereich der Ev. Landeskirche in Württemberg bekommt jede/r Beschäftigte ein Leistungsentgelt und eine Jahressonderzahlung.
Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltordnung (Anlage 1.2.1) zur KAO im passenden Vergütungsgruppenplan. Der/die Beschäftigte wird in die Vergütungsgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale der von ihm/ihr auszuübenden Tätigkeit entsprechen.
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