Stellenbeschreibung
Die Stellenbeschreibung ist notwendig um das Tätigkeitsfeld, den Tätigkeitsumfang und die Aufgaben der/des Beschäftigten zu beschreiben. Damit wird der Inhalt des Arbeitsvertrages konkretisiert und es werden die Aufgaben festgelegt, die auf dem Weg des Direktionsrechts vom Arbeitgeber übertragen werden. Jede/Jeder Beschäftigte sollte eine aktuelle Stellenbeschreibung haben. In der Praxis wird häufig neben der Bezeichnung „Stellenbeschreibung“ auch „Arbeitsplatzbeschreibung“ verwendet. Sie ist Grundlage für die Eingruppierung der/des Beschäftigten.
Eine Stellenbeschreibung beschreibt die vorgesehene Funktion einer bestimmten Stelle innerhalb des betrieblichen Ablaufs. Sie definiert den Aufgabenbereich und die sich daraus ergebenden Aufgaben. Sie beinhaltet die notwendigen Kenntnisse der/des Beschäftigten und hält fest, wem er/sie unterstellt ist und ob er/sie selbst unterstellte Beschäftigte hat. Die Stellenbeschreibung enthält die Tätigkeiten, die im Einzelnen zu erledigen sind.
Die Erstellung einer Stellenbeschreibung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Die Beschäftigten können dabei um Mithilfe gebeten werden, zum Beispiel indem sie die wahrgenommenen Tätigkeiten über einen gewissen Zeitraum aufschreiben müssen.
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