Umzugskostenerstattung
Für Umzüge, die wegen einer Versetzung oder Räumung einer Dienstwohnung notwendig werden, erhalten kirchliche Beschäftigte eine Umzugskostenvergütung.
In weiteren Fällen kann der Arbeitgeber ebenfalls eine Umzugskostenvergütung auszahlen.
Als Umzugskostenvergütung werden erstattet: die Beförderungskosten, die Reisekosten, die Wohnungsbeschaffungskosten und die pauschale Vergütung aller sonstigen Umzugsauslagen.
Verfahren
Die Umzugskostenvergütung muss beantragt und vor dem Umzug schriftlich vom Arbeitgeber zugesagt werden. Der/die Beschäftigte muss zwei verschiedene Angebote von Speditionsfirmen einholen und dem Arbeitgeber vorlegen.
Die Umzugskostenvergütung wird erst nach dem Umzug gezahlt.
Hinweis
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer MAV.
Die Beiträge in diesem A-Z ersetzen keine Einzelberatung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.