Landeskirchliche Mitarbeitervertretung (LakiMAV)
Die LakiMAV ist das landeskirchliche Gremium der Mitarbeitervertretungen in der evangelischen Landeskirche in Württemberg. Es entspricht einem Gesamtausschuss auf EKD-Ebene.
Wahl der Mitglieder der LakiMAV
Die LakiMAV wird von Wahlpersonen, die aus den örtlichen Mitarbeitervertretungen (MAVen) der württembergischen Landeskirche entsandt werden, gewählt.
Zusammensetzung der LakiMAV
Die LakiMAV setzt sich aus 11 Vertreterinnen bzw. Vertretern verschiedener Berufsgruppen zusammen. Für jede Berufsgruppe wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.
Aufgaben
Die LakiMAV hat sehr vielfältige Aufgaben, die sich aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG.Württemberg) ergeben.
Einige Aufgaben sind hier beispielhaft aufgeführt.
Mitgestaltung kirchliches Arbeitsrecht
Die LakiMAV nimmt über ihre Vertreterinnen und Vertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie Württemberg - Einfluss auf die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts (Kirchliche Anstellungsordnung und andere Arbeitsrechtliche Regelungen) und wirkt bei Verordnungen des Oberkirchenrats mit, die die Beschäftigten betreffen.
Beratung der Mitarbeitervertretungen
Die LakiMAV hat die Aufgabe, die örtlichen Mitarbeitervertretungen über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten zu beraten und zu informieren sowie ihre Tätigkeit vor Ort zu fördern.
Stufenvertretung
Seit dem 1.11.2017 ist die LakiMAV nach dem MVG.Württemberg in Verfahren zu beteiligen, die die gesamte Landeskirche oder große Teile davon betreffen. Es besteht nun die Möglichkeit, dass die LakiMAV anstelle der örtlichen MAVen in solchen Fällen der Mitbestimmung beteiligt wird, die die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus mehreren oder allen Dienststellen mehrerer kirchlicher Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen im Bereich der Evang. Landeskirche in Württemberg betreffen.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der LakiMAV arbeitet der LakiMAV in allen ihren Aufgaben zu und berät die MAVen in arbeitsrechtlichen Fragen.
Hinweis
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer MAV.
Die Beiträge in diesem A-Z ersetzen keine Einzelberatung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.