22. Juli 2022
Aktuelle Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission
zurück zur ÜbersichtDie Arbeitsrechtliche Kommission hat in ihrer Sitzung am 15. Juli für den Bereich der Kirchlichen Anstellungsordnung beschlossen, dass für die Beschäftigten im Mesner- und Hausmeisterdienst ab 1.11.2022 ein Jahresarbeitszeitkonto zu führen ist.
Die Beschäftigten dokumentieren ihre tägliche Arbeitszeit und legen diese monatlich der ihnen vorgesetzten Person vor. Am 31.10. muss das Arbeitszeitkonto auf null gesetzt werden. Das heißt, dass Vorgesetzte und Beschäftigte im Jahresverlauf darauf achten müssen, dass nicht zu viele Plus- und Minusstunden anfallen bzw. diese wieder rechtzeitig ausgeglichen werden. Stunden, die am 31.10. noch auf dem Arbeitszeitkonto stehen, sind auszubezahlen.