Aktuelle Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission
zurück zur ÜbersichtIn der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission Landeskirche und Diakonie Württemberg am 20. Oktober 2023 wurde die achte, neunte und zehnte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) 2023 beschlossen.
Die achte Änderung umfasst Zulagen, wie sie auch die Stadt Stuttgart eingeführt hat, um den Problemen am Arbeitsmarkt im Bereich Kindertagesstätten zu begegnen.
Die neunte Änderung betrifft den Vergütungsgruppenplan 26, der für Beschäftigte in der offenen diakonischen Arbeit gilt. Hier wurde die hauswirtschaftliche Arbeit neu bewertet. In der Entgeltgruppe 2 kann ab 1.1.2024 nur eingruppiert werden, wer ohne Kontakt mit Personen tätig ist. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die teilweise mit zu betreuenden Personen durchgeführt werden, sind ab 2024 in Entgeltgruppe 3 eingruppiert.
In der 10. Änderung der KAO wurden einige redaktionelle Neufassungen beschlossen. Eine einschneidende Änderung wurde bei der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierungen beschlossen. Ab 1.1.2024 wird die in der bisherigen Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet. In der Anlage 1.2.7 zur KAO wurde die Angabe „30. September 2023“ durch die Angabe „31. Oktober 2023“ ersetzt. Dadurch kommen die Beschäftigten, die am 1.10.2023 den Arbeitgeber gewechselt haben, auch in den Genuss der Inflationsausgleichszahlung im Oktober.