Direkt zum Inhalt
18. Februar 2025

Aktuelles aus der Aerbeitsrechtlichen Kommission

zurück zur Übersicht

In der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie Württemberg vom 14.02.2025 wurde mit der ersten und zweiten Änderung der KAO für 2025 im Rahmen der Anlage 1.2.8 zur KAO die Gewährung von arbeitsmarktbedingten Zulagen im Erziehungsdienst für die Ev. Gesamtkirchengemeinde Böblingen und die Ev. Gesamtkirchengemeinde Heilbronn beschlossen. 

Die 3. Änderung der KAO für 2025 betrifft die Anpassung der Altersermäßigung für die Religionspädagoginnen und Religionspädagogen ab dem Schuljahr 2025/2026.

Mit der 4. Änderung der KAO für 2025 wurde im Vergütungsgruppenplan 54 a die Möglichkeit der Befreiung von der Kolloquiumspflicht für Geschäftsführungen von Diakonie-/Sozialstationen eingeführt und im Vergütungsgruppenplan 60 bei der Befreiung von der Kolloquiumspflicht gerinfgügige Modifikationen vorgenommen. Im VGP 60 a Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik wurden Fallgruppen für die Eingruppierung in den Entgeltgruppen 6 bis 9 b eingefügt. Der Beschluss tritt am 1. April 2025 in Kraft.