Aktuelles aus der Arbeitsrechtlichen Kommission
zurück zur ÜbersichtIn der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission für Ev. Landeskirche und Diakonie Württemberg am 12. Juli 2024 wurden für den Bereich der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) die 8. Änderung 2024 beschlossen.
Diese betrifft zum einen § 6 Abs. 3 a KAO (Freistellung am Reformationstag). Geregelt wird nun, dass jede/r Beschäftigte mit Arbeitsverpflichtung am Reformationstag eine Arbeitszeitgutschrift in Höhe der Hälfte seiner individuell zu leistenden Arbeitszeit erhält, die sich aus der vertraglich vereinbarten regelmäßig durchschnittlich zu leistenden Arbeitszeit geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage der/s Beschäftigten pro Woche ergibt.
Auch die Protokollnotiz zu Abs. 3 a wird dahingehend neu gefasst, dass Beschäftigte den Reformationstag ganztätig freinehmen, Überstunden oder Mehrarbeit abbauen können, wenn die betrieblichen Verhältnisse dies gestatten.
Eine weitere Änderung betrifft den VGP 30 der Anlage 1.2.1 zur KAO, in dem in die Entgeltgruppen 5 und 6 die Tätigkeit einer Schichtleitung als neue Fallgruppe aufgenommen und über die sich anschließende Protokollnotiz Nr. 4 a entsprechend konkretisiert wird
Zuletzt angepasst wurde die Regelung zur Entgeltumwandlung bei Fahrradleasing, deren Laufzeit bis zum 31.07.2026 verlängert wird.
Hier können Sie die Texte der Änderungen und das jeweilige Inkrafttreten nachlesen.