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01. März 2018

Belästigung durch Werbemaßnahmen der Zeitschrift „Mitarbeiter Aktiv Vertreten“

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Bereits im Rundschreiben 56 vom Juni 2014 haben wir auf die Werbemaßnahmen der „Interessengemeinschaft Mitarbeitervertretung“ hingewiesen. Insbesondere ging es damals um die Werbemethoden:
„Allerdings sind die Werbemethoden (sogenannte „Kaltakquise“) nicht in Ordnung und im kirchlichen Bereich auch relativ neu. Falls Sie einen Anruf der „Interessengemeinschaft Mitarbeitervertretungen“ oder der Zeitschrift „Mitarbeiter Aktiv Vertreten“ erhalten und keinen Kontakt wünschen, dann sagen Sie das sofort klar und deutlich und beenden Sie das Telefonat. Sollten Sie daraufhin nochmals kontaktiert werden, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden die Praktiken weiter beobachten und sobald uns mehrerer Beschwerden vorliegen dagegen vorgehen.“

Die TKM Media in Bonn, wie der Anbieter von „Mitarbeiter Aktiv Vertreten“ inzwischen heißt, ist wohl nach wie vor in diesem Stil unterwegs. Ich hab den Anrufern schon mehrfach weitere Werbeanrufe verboten. Dies wird allerdings ignoriert.

Ich habe mich nun dafür entschieden, dieses Verhalten des Unternehmens der Bundesnetzagentur zu melden.

Wenn Sie auch von Werbeanrufen dieses Unternehmens belästigt werden, obwohl Sie dies bereits untersagt haben, dann finden Sie hier die entsprechenden Informationen der Bundesnetzagentur zu unerlaubter Telefonwerbung:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html

Am Ende der Seite gibt es die Möglichkeit eine Beschwerde einzureichen.

Bei der Meldung eines unerlaubten Werbeanrufes sind folgende Angaben besonders wichtig:

  • Ihre persönlichen Daten sowie Datum und Uhrzeit des Anrufes, wenn möglich - die in Ihrem Telefon (Display) angezeigte Rufnummer.
  • Name des Anrufers und/oder des werbenden Unternehmens. Produkte oder Dienstleistungen, für die geworben wurden…
  • Auskunft darüber, ob Sie eine Einwilligung in den Erhalt des Werbeanrufs erteilt haben? Haben Sie die Einwilligung eventuell später widerrufen und dennoch weitere Anrufe erhalten?
  • Eine möglichst detaillierte Beschreibung des Gesprächsverlaufs. Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Werbeanruf stehen (Vertragsunterlagen, Prospekte, Schriftverkehr).

Die Beschwerde kann auf der Homepage der Bundesnetzagentur Online, barrierefrei eingereicht werden. Viele Meldungen haben ganz sicher eine größere Wirkung

Andreas Laib