Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission 20.10.2023
zurück zur ÜbersichtDie Arbeitsrechtliche Kommission Landeskirche und Diakonie Württemberg hat am 20. Oktober für den Bereich der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) Zulagen beschlossen, wie sie auch die Stadt Stuttgart eingeführt hat, um den Problemen am Arbeitsmarkt im Bereich Kindertagesstätten zu begegnen.
Der Vergütungsgruppenplan 26, der für Beschäftigte in der offenen diakonischen Arbeit gilt, wurde die hauswirtschaftliche Arbeit neu bewertet. In der Entgeltgruppe 2 kann ab 1.1.2024 nur eingruppiert werden, wer ohne Kontakt mit Personen tätig ist. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die teilweise mit zu betreuenden Personen durchgeführt werden, sind ab 2024 in Entgeltgruppe 3 eingruppiert.
In der 10. Änderung der KAO wurden einige redaktionelle Neufassungen beschlossen. Eine einschneidende Änderung wurde bei der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierungen beschlossen. Ab 1.1.2024 wird die in der bisherigen Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet.
In der Anlage 1.2.7 zur KAO wurde die Angabe „30. September 2023“ durch die Angabe „31. Oktober 2023“ ersetzt. Dadurch kommen die Beschäftigten, die am 1.10.2023 den Arbeitgeber gewechselt haben, auch in den Genuss der Inflationsausgleichszahlung im Oktober.