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Informationen und Hinweise zur Teilnahme und Anmeldung

  1. Für die Teilnahme eines MAV-Mitglieds an einer Fortbildung ist es notwendig, dass die MAV die Entsendung des Mitglieds vorher beschlossen hat.
     
  2. Bitte denken Sie daran, immer rechtzeitig vor Beginn der Fortbildung einen Dienstbefreiungs- sowie Dienstreiseantrag und einen Antrag auf Übernahme der Seminargebühren bei Ihrem Dienstgeber zu stellen. Sie können hierzu die nebenstehende Vorlage verwenden.
     
  3. Alle Mitglieder einer MAV haben die Möglichkeit an Fortbildungen teilzunehmen, die ihnen die für die Tätigkeit in der MAV nötigen Kenntnisse vermitteln. Der Anspruch auf Dienstbefreiung in diesem Zusammenhang beträgt pro Amtszeit vier Wochen (20 Arbeitstage),  § 19 Abs. 3 MVG.Württemberg.
     
  4. Die wegen der Teilnahme an Seminaren versäumte Arbeitszeit ist nach § 19 Abs. 3 MVG.Württemberg zu vergüten. Die tägliche Höchstgrenze beträgt 8 Stunden (auch für Teilzeitbeschäftigte). Für die Erstattung der aus diesem Anlass entstehenden Seminargebühr gilt § 30 Abs. 4 MVG.Württemberg.
     
  5. Bitte denken Sie daran, dass die Seminargebühren in Form der Seminarausfallgebühren (siehe unter Teilnahmebedingungen Punkt 7.) auch anfallen, wenn Sie unverschuldet (z. B. Krankheit) nicht am Seminar teilnehmen können und aus Ihrer MAV keine Ersatzperson teilnehmen kann. Dieses Risiko kann durch eine Reisekostenrücktrittsversicherung begrenzt werden. Ihre Dienststellenleitung kann eine solche bei einem Versicherungsunternehmen abschließen, da es sich auch bei dienstlich besuchten Seminaren um „Reisen“ handelt. Es ist auch möglich, dass Dienststellen pauschale Reisekostenrücktrittsversicherungen für die Dienstreisen aller Mitarbeitenden abschließen.