LakiMAV-Vollversammlung vom 10.7.2023 im Bernhäuser Forst
zurück zur ÜbersichtLandesbischof Ernst-Wilhelm Gohl eröffnete als Gast die diesjährige LakiMAV-Vollversammlung mit einer Andacht über Epheser 2,8: „Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es.“ Die Beziehung zu Jesus Christus trägt uns, so Bischof Gohl, und dieser Glaube habe direkte Auswirkung auf unser Leben. Das Christentum zeichne auch aus: Wer Hilfe braucht, bekommt sie. In diesem Sinne dankte Bischof Gohl allen Anwesenden, die sich bei ihrer Arbeit und im Rahmen von MAV-Arbeit für Kolleg*innen und den dritten Weg einsetzen.
Beim anschließenden Gespräch und Meinungsaustauch über Chancen und Möglichkeiten der anstehenden Strukturveränderung führte er aus, dass es zu Beginn kurzfristig nicht immer reibungslos vor sich ginge, langfristig sich aber große Arbeitserleichterungen ergeben werden. Er regte zudem an, dass es wichtig sei, dass Dienstgeber und -nehmer weiterhin im Rahmen der Dienstgemeinschaft offen gemeinsam Perspektiven suchen. Gerade jetzt sei es wichtig, dass Kirche zu ihren Werten steht und sich nicht versteckt.
Frau Elke Rieger vom Dezernat 8 des OKR führte anschließend in den Umsetzungsstand des im letzten Herbst beschlossenen Verwaltungsmodernisierungsgesetzes ein, für das noch keine Ausführungsbestimmungen existieren. Der erste Schritt, die Umbenennung der Verwaltungsstellen in Evangelische Regionalverwaltungen, sei erfolgt. Der zweite Schritt, die Klärung und Festlegung der Standorte, soll im Dezember 2023 vom OKR endgültig beschlossen werden. Anmietung und Gespräche über den Umwandlungszeitpunkt sind für 2024 geplant. Der dritte Schritt, der Wechsel von Kirchenpflege und -sekretariat zum neuen Berufsbild Assistenz der Gemeindeleitung wird durch die Vernetzte Beratung, so nötig, begleitet.
Vom LakiMAV-Vorsitzenden Andreas Laib und den anwesenden MAV-Vertreter*innen erfolgte dazu die Rückmeldung, dass die MAVen so früh wie möglich, also schon bei der Auftaktveranstaltung, mit eingebunden werden sollten, um ihrem Mitbestimmungsrecht nachkommen zu können. Die Betroffenen sollten niederschwellig mit einbezogen werden, um Unterstützungsbedarf festzustellen. Es wurde auch eingewandt, dass das Strukturreformverfahren nicht zum Abschluss von Auflösungsverträgen mit weniger umfänglich Beschäftigten, die vorgeblich nicht unterzubringen seien, genutzt werden soll. Frau Rieger nimmt diese Anregungen in ihre weitere Arbeit mit. Ein weiteres Thema waren Schlaglichter zu geplanten Fusionen von Kirchenbezirken und ein etwaiges 6-monatiges Übergangsmandat der MAVen bei Fusion.
Herr Reinhard Krämer stellte die aktuellen Themen der Arbeitsrechtlichen Kommission vor, u.a. das in VGP 25 hinzugekommene Berufsbild der/s Referent*in für die Prävention sexualisierter Gewalt auf Kirchengemeindeebene, die in VGP 60 hinzugekommenen Kitakoordinator*in mit verschiedenen Zusatzaufgaben. Außerdem wurden der neue Richter am Kirchengericht, Dr. Eberhard Natter und der langjährige Richter Daniel Obst, benannt.
Der Bericht aus der Arbeit der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung zu Rechtsberatung, Seminararbeit und Weiterentwicklung des kirchlichen Tarif- und Arbeitsrechts wurde schriftlich vorgelegt.
Eine kurze Einführung in die Erfordernisse der Neuwahl 2024 folgte. Die aktuellen, empfohlenen Schulungstermine für Wahlvorstände findet man unter https://www.lakimav.de/veranstaltungen/seminar/132023-schulungen-fuer-wahlvorstaende. Auf Anfrage der MAVen wurde anschließend auch geklärt, dass im Fall einer Kirchenbezirksfusion zum 1.1.2025 mit dem resultierenden Wegfall einer MAV die reguläre MAV-Wahl 2024 im noch bestehenden Kirchenbezirk durchgeführt werden muss, die nächste Wahl nach der Fusion. Die bei der letzten Wahl schon erfolgreich eingesetzten Wahlwerbematerialien wurden auch für 2024 zur Bestellung in Aussicht gestellt.
Die Anregungen zur Kandidat*innengewinnung, die sich aus der Teilvollversammlung 2023 ergaben, werden von der LakiMAV-Geschäftsstelle noch zur Unterstützung an die MAV-Vorsitzenden geschickt.
Ein Antrag auf Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu Vorschlägen gendersensibler Sprache im MAV-Alltag konnte keine Mehrheit finden.
Ein reger berufsgruppeninterner Austausch, dessen Ergebnisse die Berufgruppenvertreter*innen mit in ihre weitere Seminar- und Gremienarbeit mitnehmen, schloss die informations- und begegnungsintensive Veranstaltung ab.
Zum Schluss erging die herzliche Einladung zur nächsten Teilvollversammlung am 14.3.2024 und zur Vollversammlung am 8.7.2024.