MAV-Vollversammlung: im Jahr 2021 digital
zurück zur ÜbersichtEin weiteres Jahr ohne MAV-Vollversammlung, der Pandemie geschuldet? Das war keine Option. Der Kontakt zwischen Mitarbeitendenvertretungen und LakiMAV ist eine notwendige Basis für die LakiMAV-Arbeit und gibt gleichzeitig den MAVen wichtige Impulse.
War 2020 aufgrund der Pandemie keine Möglichkeit, die jährliche MAV-Vollversammlung in Präsenz durchzuführen, so entschied sich die LakiMAV in 2021 für eine digitale Form der Vollversammlung, die neu erarbeitet werden musste. Informationseinheiten wechselten ab mit Aufgaben, die die MAVen vor Ort für sich bearbeiteten. Bei diesen Aufgaben ging es vor allem um die Arbeitsweise, das Selbstverständnis und den Informationsfluss und –bedarf in den einzelnen Mitarbeitendenvertretungen. Ein Experiment, das von 52 MAVen angenommen und gemeinsam mit der LakiMAV mit Leben gefüllt wurde. Alle sahen den kontinuierlichen Austausch, gerade auch in Zeiten von Corona, als entscheidend wichtig an.
So trafen sich die meisten teilnehmenden MAVen in einem Raum bei sich vor Ort und nahmen digital an der gemeinsamen Versammlung teil. Nach der Begrüßung und einer Andacht stellte sich jede MAV mit einem kleinen Beitrag im Plenum vor.
Anschließend wurde von aktuellen Entwicklungen zu KAO-Tariferhöhungen berichtet und der lange Weg zur neuen Entgeltordnung und die Rolle der LakiMAV dabei nachgezeichnet, dessen Ziel schon in Sichtweite sei.
Nach der Mittagspause folgte der „Bericht aus der LakiMAV“. Drei neue Gremiumsmitglieder stellten sich vor. In Gesprächsform gab es Antwort auf häufig gestellte Fragen rund um Corona. Dieses Format war auch der Rahmen für den Bericht über die häufigsten Rechtsberatungsthemen des letzten Jahres. Aus dem Fortbildungsteam wurde von Erfahrungen mit der vom Präsenzunterricht ins digitale Medium übertragenen Seminararbeit, wie Corona sie nötig machte, berichtet. Sobald es möglich ist, soll der überwiegende Teil der LakiMAV-Seminararbeit wieder in Präsenz stattfinden. Einige besonders geeignete Angebote werden im Onlineformat erhalten bleiben.
Die Beteiligungsverfahren zu § 55 Abs. 2 MVG.Württemberg, die die Einführung von Windows 10, den Pilotbetrieb eines Datenmanagementsystems, das digitale Gemeindemanagement und das Arbeitsschutzkonzept der Landeskirche betrafen und betreffen, wurden durchgesprochen.
Abschließend gab es Arbeitseinheiten zum Thema MAV als Verantwortungsgemeinschaft, die die MAVen bei sich vor Ort als Thema vertieften.
Alle äußerten die Hoffnung, dass nächstes Jahr wieder eine Vollversammlung in Präsenz stattfinden kann!