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02. Mai 2018

Neues Datenschutzgesetz der EKD ab 24. Mai 2018 in Kraft

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Am 24. Mai tritt das neue Datenschutzgesetz der EKD in Kraft. Es ist die Anpassung des kirchlichen Datenschutzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Konsequenzen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25. Mai. Das Datenschutzrecht wird damit EU-weit vereinheitlicht.

Allerdings gilt für die Evangelische Landeskirche in Württemberg auch weiterhin nur das Datenschutzgesetz der EKD.

Datenschutzgesetz der EKD

Das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) ist die im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland geltende rechtliche Grundlage. Das DSG-EKD wurde neu gefasst um den Anforderungen der Grundverordnung zu entsprechen. Neben einer großen inhaltlichen Kontinuität zum bisherigen Gesetz werden einige Bereiche neu und anders geregelt als bisher.

Auf der Homepage des Datenschutzbeauftragten der EKD gibt es hierzu einige Kurzpapiere.