12/2025 Studientag Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Wolfgang Schuker, Referat Arbeitsrecht im Ev. Oberkirchenrat
- Nadine Wildner, Mitglied der LakiMAV
Seminarbeschreibung
Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist nach § 167 Abs. 2 SGB IX vorgeschrieben, wenn ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen erkrankt war. Dieses Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung beinhaltet die Chance, die Betroffenen in der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu unterstützen und in der Dienststelle Abläufe zu optimieren.
Leider ist BEM in unseren Dienststellen noch nicht flächendeckend umgesetzt.
Die Dienststellenleitung und die MAV sind gemeinsam für die Dienststelle verantwortlich. Deshalb ermöglichen wir mit diesem Studientag Dienststellenleitungen und MAV-Mitgliedern gemeinsam, die Grundbegriffe von BEM kennenzulernen und ihre Situation in Bezug auf BEM vor Ort in den Blick zu nehmen.
Seminarziele
Die Teilnehmenden kennen die Hintergründe und Ziele von BEM und haben einen Überblick über den Verfahrensablauf gewonnen. Sie nehmen die Situation vor Ort in ihren Dienststellen lösungsorientiert in den Blick.
Seminarinhalte
- Voraussetzungen und Ziele eines BEM-Verfahrens
- Verfahrensablauf eines BEM-Verfahrens
- Rechte und Pflichten aller Beteiligten
- Sinnvolle Bildung des Integrationsteams
- Präventive Maßnahmen zur Vermeidung längerer Arbeitsunfähigkeiten
- Dienstvereinbarung zu BEM