Befristete Arbeitsverträge - Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristung
Das allgemeine Befristungsrecht wurde in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung weiterentwickelt. Bei mehreren befristeten Arbeitsverträgen mit Sachgrund ist daher eine Prüfung vorzunehmen, ob es sich um einen Missbrauch der Regelung handelt.
Kettenbefristungen grundsätzlich zulässig
Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge, sogenannte Kettenbefristungen, sind zulässig, sofern es jeweils einen sachlichen Grund für die Befristung gibt.
Sachliche Befristung unzulässig bei Rechtsmissbrauch
In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung den Rechtsgrundsatz des Rechtsmissbrauchs eingeführt. Das bedeutet: Auch wenn ein Sachgrund vorliegt, muss zusätzlich geprüft werden, ob die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Anzahl der Befristungen eine weitere sachliche Befristung rechtfertigen oder ob der Arbeitgeber die Möglichkeit der befristeten Arbeitsverhältnisse missbraucht.
Konkrete Kriterien für Rechtsmissbrauch
Im Oktober 2016 hat das Bundesarbeitsgericht konkrete Kriterien für einen Rechtsmissbrauch aufgestellt.
Vermutung eines Rechtsmissbrauchs
Wenn die Gesamtdauer der befristeten Arbeitsverhältnisse 8 Jahre überschreitet oder wenn mehr als 12 Vertragsverlängerungen vereinbart wurden oder wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Jahre dauert und bereits mehr als 9 Vertragsverlängerungen vereinbart wurden, liegt vermutlich ein Rechtsmissbrauch vor.
In jedem dieser drei Fälle hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit durch weitere Erklärungen diesen Missbrauch darzulegen und zu beweisen.
Annahme eines Rechtsmissbrauchs
Wenn die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses 10 Jahre überschreitet oder wenn mehr als 15 Vertragsverlängerungen vereinbart wurden oder wenn mehr als 12 Vertragsverlängerungen bei einer Gesamtdauer von mehr als 8 Jahren vereinbart wurden, liegt ein Rechtsmissbrauch vor.
In diesen Fällen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit die besonderen Umstände zu erklären, warum seiner Meinung nach kein Rechtsmissbrauch vorliegt. In der Regel gehen die Gerichte in diesen Fällen von einem Rechtsmissbrauch aus.
Hinweis
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer MAV.
Grundsätzliches zum Thema: Befristete Arbeitsverträge
Die Beiträge in diesem A-Z ersetzen keine Einzelberatung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.