Umsetzung des Tarifvertrags Corona Sonderzahlung in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
zurück zur ÜbersichtSchnelle und unbürokratische Auszahlung der Corona-Sonderzahlung des öffentlichen Dienstes auch an kirchliche Beschäftigte:
In der Rechtsberatung erhalten wir aktuell viele Anfragen zur sogenannten Corona-Sonderzahlung, die gerade im öffentlichen Dienst vereinbart wurde (Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona Sonderzahlung) vom 25. Oktober 2020). Während bzgl. des aktuellen Tarifabschlusses im TVöD (Entgelterhöhungen u. s. w.) noch Redaktionsverhandlungen laufen und wir auf die fertigen Texte zur Bearbeitung in der Arbeitsrechtlichen Kommission warten, trat der TV Corona-Sonderzahlung im öffentlichen Dienst sofort in Kraft und musste - damit die Beschäftigten von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Zahlung profitieren konnten - auch noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Eine Beschlussfassung zur Übernahme in die Kirchliche Anstellungsordnung in der nächsten Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission wäre zu spät gewesen. Der Evangelische Oberkirchenrat hat deshalb durch eine sehr schnelle und unbürokratische Bearbeitung die rechtzeitige Auszahlung ermöglicht und informiert hierüber mit folgendem Text:
„Corona-Sonderzahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des neuen Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst wurde eine sog. einmalige Corona-Sonderzahlung vereinbart. Die Arbeitsrechtliche Kommission wird in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2020 darüber entscheiden, ob diese Zahlung auch an alle Beschäftigten im Bereich der KAO-ausgezahlt werden soll. Da wir hier sehr zuversichtlich sind, da alle Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission hier das gleiche Interesse haben, hat der Oberkirchenrat die Auszahlung der Sonderzahlung im Monat Dezember bereits veranlasst. Somit kann diese noch steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Bei dieser Sonderzahlung handelt es sich nicht um eine Corona-Prämie.
Die Sonderzahlung wird an alle Beschäftigte im Bereich der KAO ausgezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Die Höhe der Sonderzahlung beträgt:
EG 2 - EG 8, S 2 - S 8b, P 5 - P 8 600 €
EG 9a - EG 12, S 9 - S 18, P 9 - P 16 400 €
EG 13 - EG 15 300 €
Auszubildende und Praktikant/innen 225 €
Wir danken allen Beschäftigten herzlich für den Dienst und das Engagement in dieser schwierigen Zeit während der Pandemie. Nur mit Ihrer Hilfe konnten wir sicherstellen, dass z.B. pflegebedürftige Personen Unterstützung bekommen, Kinder in die Notbetreuung konnten, damit die Eltern in den Krankenhäusern ihren Dienst verrichten konnten und, dass die Kirchen offen bleiben konnten. Wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam auch die nächsten Monate meistern werden.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine gesegnete Adventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Werner“