A-Z Arbeitsrechtliche Hinweise
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Geteilter Dienst | Zum geteilten Dienst gibt es eine spezielle Regelung in der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO). Geteilten Dienst hat man dann, wenn der Arbeitgeber eine Unterbrechung der Arbeit anordnet, die länger ist als 90 Minuten. |
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