Direkt zum Inhalt

A-Z Arbeitsrechtliche Hinweise

Die Beiträge in diesem A-Z ersetzen keine Einzelberatung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

A (9) | B (6) | D (3) | E (6) | F (2) | G (1) | H (1) | J (1) | K (5) | L (1) | M (4) | N (1) | P (2) | R (2) | S (6) | T (2) | U (2) | W (1) | Z (1)
Titel
Teilzeitbeschäftigung

Beschäftigte haben nach bestimmten Gesetzen einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit.

Daneben gibt es auch Regelungen, die beachtet werden müssen, wenn Beschäftigte ihre Arbeitszeit verlängern möchten.

Trennungsgeld

Wenn ein kirchlicher Beschäftigter/eine kirchliche Beschäftigte an einen Ort außerhalb des Dienst- oder Wohnortes abgeordnet oder versetzt wird und es entstehen ihm/ihr dadurch erhöhte Lebenshaltungskosten und besondere Ausgaben, so besteht ein Anspruch auf ein Trennungsgeld.

Das Trennungsgeld muss innerhalb von 6 Monaten schriftlich beantragt werden. Die Frist beginnt mit Ende des Monats, für den das Trennungsgeld zusteht.