A-Z Arbeitsrechtliche Hinweise
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Jahressonderzahlung | Die Jahressonderzahlung ist die Kombination des früheren Urlaubs- und Weihnachtsgelds. Die Jahressonderzahlung bekommen alle Beschäftigten, die am 01.12. eines Jahres in einem Arbeitsverhältnis stehen. Weitere Bedingungen gibt es nicht. |
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